Der Tourenplaner für Rad, Kanu, Skaten und Wandern
Im Bereich des Biosphärenreservates Spreewald gelten besondere Fahrregeln für den Wasserwanderer. So müssen Boote den Spreewaldkähnen ausreichend Platz für Kursänderungen lassen.
Spreewaldkähnen ist Vorfahrt zu gewähren, da diese Aufgrund ihres hohen Eigengewichtes kein schnelles Bremsmanöver einleiten können. Ein voll besetzter Spreewaldkahn aus Holz bringt circa stolze 2 Tonnen auf die Waage.
Hier die wichtigsten Wasserzeichen im Spreewald:
Allgemeines Fahrverbot für Sportboote
Hinweis: das gilt auch für Paddelboote, Kanu ect.
Verbot des Ankerns oder Festmachen am Ufer, an der das Schild steht.
Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkung. Dieses Schild findet man häufig an Schilfgürteln.
Die angegebene Geschwindigkeit ist gegenüber dem Ufer nicht zu überschreiten. (in km/h)
Durchfahrt erlaubt
Durchfahrt verboten
Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Empfehlung, in der Richtung des Pfeils zu fahren
Auch im Spreewald ist die Wasserschutzpolizei unterwegs, mit dem einzigen Boot mit Motorbetrieb ohne Ausnahmengenehmigung.
Bitte achten Sie auch darauf, dass in Lehde einige Fließe für Wasserwanderer zeitlich begrenzt gesperrt sind.
Für das Überholen eines Spreewaldkahnes geben wir Ihnen folgenden Tipp:
Paddeln Sie bitte mäßig an den Kahn heran.
Machen Sie dem Kahnfährmann darauf aufmerksam, dass Sie ihn gern überholen möchten. Meist achtet er schon selbst auf den nachfolgenden Verkehr und wird Ihnen genügend Platz zum Überholen geben.
Ist für den Überholvorgang wenig Platz, dann bringen Sie bitte ein wenig Geduld auf. Bleiben Sie solange hinter dem Kahn, bis der Kahnfährmann Ihnen ein Zeichen gibt oder Sie selbst einschätzen können, dass ein Überholen ohne Schwierigkeiten möglich ist. Achten Sie bitte auch auf entgegenkommende Boote und Kähne.
Das Schleusen
Im Spreewald sind fast alle Schleusen Selbstbedienungsschleusen. An den Schleusen befinden sich Bedienungsvorschriften, die einzuhalten sind. Sind zusätzlich Bootsrollen vorhanden, sind diese vorrangig zu nutzen. Nur unbesetzte Boote über die Rollen ziehen. Das Verlassen des Bootes, das Zelten, Grillen oder das Entzünden von Feuer ist nur auf den genehmigten Stellen möglich.
Tipp: Der Schleusengroschen
Seit September 2009 gibt es für Inlineskater eindeutige Regelungen in der deutschen StVo (Straßenverkehrsordnung). So sind diese den Fußgängern zugeordnet. Es gilt das Fußgängerrecht. Außerdem dürfen sie mittels speziellem Zusatzzeichen auf Fahrbahnen, Seitenstreifen und Radwegen fahren. Ohne entsprechende Beschilderung bleibt das Befahren von Radwegen in Deutschland für Inlineskater verboten.
Auf Gehwegen sowie gemeinsamen Rad- und Gehwegen darf sich der Inlineskater nur mit angemessener Geschwindigkeit bewegen.
Zeichen:
Zusatzzeichen zu § 31 Abs. 2 StVO, Inline-Skater zugelassen.

Und dennoch gilt:
Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
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